Badge Kirche 150

Kirchenmitgliedschaft

„Ich will, dass die christliche Lebensvision in unserer Gemeinde und in unserem Land wirksam sind!“

Kirchenmitglied wird man durch die Taufe.
Mit der Kirchenmitgliedschaft nimmt man Teil an der großen Gemeinschaft des Glaubens. Sie fördern mit ihr den Einfluss christlicher Werte in unserem Land. Ab 14 Jahren ist man berechtigt Taufpate zu werden, und an Kirchenwahlen teilzunehmen. Die Mitgliedschaft ermöglicht eine kirchliche Trauung oder eine kirchliche Trauerfeier. Als Mitglied der evangelischen Kirche unterstützten Sie auch die ökumensiche Gemeinschaft der verschiedenen Konfessionen.

Die Kirchenmitgliedschaft ist verbunden mit der Zahlung von Kirchensteuern. Diese betragen 8% der Lohn- oder Einkommensteuer. In der Steuererklärung werden Sie als Sonderausgaben anerkannt. Sie wird durch das Finanzamt eingezogen. Dies ist eine Dienstleistung, die die Kirche dem Finanzamt bezahlt und das kostengünstigste Verfahren den Beitrag der Kirchenmitglieder gemäß dem Einkommen zu staffeln.
Den Kirchensteuerzahlern danken wir Ihnen für Ihren sehr wichtigen Beitrag zur Finanzierung der kirchlichen Aufgaben! Mit der Kirchensteuer finanzieren Sie nicht nur das Personal und die Gebäude der Kirche, auch den Religionsunterricht an den Schulen und die Beratungseinrichtungen der Diakonie, die evangelische Jugendarbeit und die Begleitung von Entwicklungsprojekte in ärmeren Ländern der Welt.

Wer nicht mehr Mitglied der ev. Kirche sein will, kann austreten. Sie oder er tritt aber nicht nur aus der Organisation Kirche aus, sondern auch aus der Ev. Kirchengemeinde in Magstadt, also der jeweiligen Kirchengemeinde am Ort. Das wäre echt schade.
Nehmen Sie doch bei Fragen und Unzufriedenheit Kontakt mit uns auf.

Zu finanziellen Fragen erfahren Sie mehr unter: www.elk-wue.de/wir/unsere-kirche/kirche-und-geld/ oder bei den Steuerexperten des Kirchensteuer-Servicetelefon unter der kostenfreien Nummer 0800 7137137. Hier gibt es auch Infos zur möglichen Steuerdeckelung bei Abfindungen.

Ein Kirchenaustritt erfolgt beim örtlichen Standesamt der kommunalen Gemeinde. Diese erhebt ein Verwaltungsgebühr und meldet den Austritt sofort an das Finanzamt und an uns als Kirchengemeinde weiter. Mit einem Austritt bekunden Sie nicht mehr zur Kirche gehören und auf kirchliche Handlungen verzichten zu wollen. Auch das Amt eines Taufpaten können Sie nicht mehr übernehmen.